ftgolf GmbH
Eitzer Str. 31
27257 Affinghausen
Fax: +49 421 2031112
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Ansprechpartner:
Fritz Greimann
Tel.: +49 175 2215622+49 175 2215622
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Thomas Lloyd
Tel.: +49 172 4258223
E-mail: tl@ftgolf.de
Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
für Golfreisen der ft golf GmbH
Lieber Golfer,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Golfreise-Angeboten und informieren Sie hiermit über die geltenden
Vertragsbedingungen, die bei Abschluss eines Reisevertrags über eine Golfreise zwischen Ihnen als Golfreisenden und
uns als Veranstalter Anwendung finden. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts
in den §§ 651a bis 651k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der §§ 4 bis 11 der Verordnung über Informations-
und Nachweispflichten (BGB-InfoV).
1 Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erfol-
gen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unserem Prospekt (Flyer) oder in einer
sonstigen Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen, Programme und Preise verbindlich an. Der Reise-
vertrag über die Golfreise kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle von Ihnen gemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie
als Anmelder wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3 Weicht unsere Annahmeerklärung oder Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Ange-
bot von uns vor, an das wir eine Woche ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist
ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (beispielsweise Zahlungen auf den Reisepreis) annehmen können.
2 Zahlung des Reisepreises
2.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert.
2.2 Die Prämien für eine über uns abgeschlossene Versicherung oder die Kosten eines gebuchten Reiseschutzes wer-
den zusammen mit der Rechnung fällig.
2.3 Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.1 ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins (Ziffer 12) der Reisepreis
30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Golfreise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen
durchgeführt wird.
2.4 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von unseren Leistungsträgern zur Sicherstellung der
Reiseleistung Akontozahlungen eingefordert werden, sind wir ausnahmsweise berechtigt, diese zu verauslagenden Be-
träge auch vor Fälligkeit des restlichen Reisepreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Aushändigung des Siche-
rungsscheins von Ihnen einzufordern.
2.5 Sofern der Reisepreis bis zum Reiseantritt entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener
Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß
§ 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzan-
sprüche entsprechend Ziffer 7.2 zu verlangen, es sei denn, dass die Zahlungsverzögerung nicht von Ihnen zu vertreten
ist oder bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung nach § 651e BGB
berechtigen würde. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB sowie
eine Mahnkostenpauschale von 2,50 EUR je Mahnschreiben zu erheben, wenn Sie Zahlungen nicht zu den vorgesehenen
Fälligkeitsterminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen.
2.6 Kosten für Nebenleistungen, wie die Besorgung von Visa und Einreisegenehmigungen etc., die Kosten der Golfge-
päckbeförderung sowie die Vergütung für einen Caddy oder Mietkosten für Golfausrüstungen (Schläger, Trolly, Buggy
etc.) sind nicht im Reisepreis enthalten, soweit nicht anders ausgeschrieben.
3 Leistungen
3.1 Unsere vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus unserer Leistungsbeschreibung und den
allgemeinen Hinweisen aus unserem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder unserer Reiseausschreibung sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die in unserem Prospekt enthaltenen Angaben sind
für uns grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Unsere Leis-
tungsträger (Golflehrer, Professionals, Golfclubs, Golfplatzbetreiber, Hoteliers, Mietwagenunternehmen etc.) sind nicht
befugt, vertragliche Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbar-
ten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von uns zugesagten vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im
Widerspruch zu unserer Leistungsbeschreibung stehen. Orts-, Golfclub- und Hotelprospekte sowie Internetbeschrei-
bungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.
3.2 Vor Vertragsschluss können wir aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen jeder-
zeit eine Änderung der Prospektangaben sowie der Reiseausschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbst-
verständlich informiert werden.
3.3 Werden Ihnen ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen von Ihnen
ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
Dies gilt insbesondere für nicht in Anspruch genommenen Greenfees, die von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind.
Soweit von Ihnen einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch genommen werden können, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Auf-
wendungen bemühen. Dieses entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstat-
tung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, Ihnen ohne gesonderten Nach-
weis als Abwicklungsentgelt pauschaliert 20 % des vom Leistungsträger erstatteten Betrages zu berechnen. Der Nach-
weis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3.4 Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Hotelunterbringung bezieht
sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet.
4 Fremdleistungen
4.1 Flugbeförderungsleistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und werden von uns nicht geschuldet. Soweit
unser Prospekt Hinweise auf Fluggesellschaften und Flugverbindungen enthält, handelt es sich um unverbindliche Emp-
fehlungen. Unsere vertraglichen Reiseleistungen beschränken sich auf Golfveranstaltungs- und Hotelleistungen im Ziel-
gebiet. Die Beschaffung geeigneter Beförderungsleistungen in das Zielgebiet, insbesondere von Flugleistungen, liegt
ausschließlich in der Eigenverantwortung des Reisenden. Wir erbringen keine eigenen Beförderungsleistungen und haf-
ten daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistungen.
4.2 Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen erbringen (Golfunterricht, Mietwagen,
Ausflüge etc.), so erbringen wir Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, es sei denn wir weisen diese Leistun-
gen im Prospekt oder in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung als eigene Veranstaltungsleistungen und
nicht ausdrücklich als Fremdleistungen aus.
4.3 Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Dienstleistungen gelten ausschließlich
die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger. Bei Flug- und Bahn-
beförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen
Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen
(ABB) Flugpassage und Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn / Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 600).
5 Höhere Gewalt / außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können Sie als auch wir den Reisevertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung
wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB). Wir werden in diesem
Fall den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, sind wir verpflichtet, die infolge der
Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen. Hierfür entstehende Mehrkosten sind von Ihnen zu tra-
gen.
6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
6.1 Der Reisevertrag kann durch uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden,
für deren Vertragspflichten Sie einstehen (vgl. Ziffer 1.2), die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch uns nachhaltig stören oder sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten. Bei einer Kündigung durch uns behal-
ten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten trägt der Störer selbst. Es erfolgt zu Ihren Gunsten
jedoch die Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderen Ver-
wendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leis-
tungsträger. Ziffer 3.3 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
6.2 Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn können wir bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgeleg-
ten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn im Prospekt oder in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Golfreise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind verpflichtet, Sie über eine zuläs-
sige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.
6.3 Ferner können wir bis zum 31. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der
Golfreise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
die Golfreise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung dieser Golfreise uns entstehenden Kosten eine Überschrei-
tung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein solches Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die
dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben, wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und
wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben, soweit wir in der Lage sind, eine solche Golfreise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7 Leistungs- und Preisänderungen7.1 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich
zulässigen Gründen zu ändern. Ände-rungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind nur zulässig,
soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Golfreise
nicht beeinträchtigen und Ihnen unter diesem Gesichtspunkt zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
ben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
7.2 Gewünschte Startzeiten für Golfrunden oder Wettspiele, insbesondere Greenfee- und Startzeitreservierungen, die
Zusammensetzung von Flights und Teams sowie Platz- und Spielvorgaben unterliegen einem Änderungsvorbehalt, so-
weit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.3 Die in unserem Prospekt genannten Reisepreise sind für uns grundsätzlich bindend. Eine Preisanpassung vor Ver-
tragsschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, wenn nach Herausgabe unseres Prospekts eine Änderung aufgrund
einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Greenfees und Startgelder oder eine Änderung der für die
betreffende Golfreise geltenden Wechselkurse notwendig ist, oder wenn die von Ihnen gewünschte und im Prospekt
ausgeschriebene Golfreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Hotelkontingente nach Herausgabe unseres Prospekts
verfügbar ist.
7.4 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseter-
min mehr als vier Monate liegen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vertraglich vorgese-
henen Reiseantritt über eine beabsichtigte und gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung
nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Wir werden Ihnen im Rahmen des Nachforderungsverlangens den Einkaufspreis
der jeweils betroffenen Reiseleistung im Zeitpunkt der Reisebestätigung und im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung
nennen sowie die sich daraus ergebende Kostenkalkulation bezogen auf diese Reiseleistung.
7.5 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch
uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Golfreise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Golfreise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt
der Änderungsmitteilung gegenüber uns geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
8 Rücktritt durch Reisenden, Ersatzperson, Umbuchung
8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
8.2 Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise (no show), können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Auf-
wendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir sind
berechtigt, diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich ver-
einbarten Reiseantritt in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis
pro Person zu pauschalieren, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Entschädigungsansprüche (Stor-
nopauschalen): Bei einem Rücktritt bis zum 46. Tag vor Reiseantritt beträgt die Stornopauschale 25 %, ab dem 45. bis
zum 36. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 35. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 80 % und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichtantritt der Golfreise 95 % des Reisepreises.
8.3 Anstelle der vorstehenden Stornopauschalen können wir eine höhere, individuell berechnete Entschädigung ver-
langen, wenn wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen durch den Rücktritt als die jeweils anwend-
bare Stornopauschale entstanden sind. Wir werden in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und
belegen. verlangen. Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei jenen Reisearten einen höheren
Schaden als die vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.
8.4 Bei einer Doppelzimmerbuchung führt der Rücktritt des gebuchten Mitreisenden, mit dem das Zimmer geteilt wer-
den sollte, zusätzlich zu einem Einzelzimmerzuschlag.
8.5 Ihr Berechtigung, bis zum Reiseantritt eine Ersatzperson zu stellen, die in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Rei-
severtrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 8.2 bis 8.4 unberührt. Wir können dem Eintritt
der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt
der Ersatzperson etwaig entstehenden Nebenkosten (zusätzliche Melde- und Startgebühren, Greenfees etc.) haften der
Reiseanmelder und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.6 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine Ände-
rung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, des Golfplatzes oder der Golfspiele. Wird dennoch auf Ihren
Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich hierdurch etwaig ergebenden Mehr-
kosten und Preisdifferenzen ohne gesonderten Nachweis ein Umbuchungsentgelt von pauschal 30 EUR pro
Reiseteilnehmer zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere
Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind.
9 Haftung
9.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller im Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffern 3.2 oder 7.3 vor Vertrags-
schluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertrag-
lich vereinbarten Reiseleistungen; nicht jedoch für Angaben in Hotel-
, Golfclub- oder Mietwagen-Prospekten, die nicht
von uns herausgegeben wurden.
9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht,
dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungsein-
schränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen
und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
9.3 Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im
Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen
Reisepreises. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Person und Reise. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine
entsprechende Reiseversicherung abzudecken.
9.4 Nehmen Sie außerhalb unseres Pauschalangebots eine Beförderungsleistung in Anspruch, so handelt es sich hier-
bei um Fremdleistungen, die für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen sind. Wir haften
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall aus-
schließlich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Leistungsträger.
10 Gewährleistung
10.1 [Abhilfe] Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlan-
gen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Zudem können
wir auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
10.2 [Minderung des Reisepreises] Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Golfreise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzuset-
zen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Golfreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestan-
den haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel und gegenüber an-
zuzeigen.
10.3 [Kündigung] Wird die Golfreise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer an-
gemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Wir empfehlen hierzu die Schriftform. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes In-
teresse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns gleichwohl den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises.
10.4 [Schadenersatz] Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Golfreise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11 Vertragsobliegenheiten, Hinweise, Verjährung
11.1 Es obliegt Ihnen, die in unserem Prospekt und der Reiseausschreibung bekannt gegebenen Handicap-Vorgaben
der ausgeschriebenen Golfplätze und Golfclubs sowie deren Platzordnung zu beachten. Sie sind für die Einhaltung der
entsprechenden Handicap-Bestimmungen und für die erforderliche Erbringung eines Handicap-Nachweises selbst ver-
antwortlich.
11.2 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Ab-
hilfe, der Selbstabhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn
Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns gegenüber anzuzeigen.
11.3 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung eingeräumt haben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.
11.4 Eine Mängelanzeige nimmt unsere, die Reise begleitende Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten
nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte telefonisch (+49 172 4258223) oder per E-Mail (tl@ftgolf.de) an uns.
11.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
11.6 Ihre Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durchuns,
unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Schweben zwischen uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frü-
hestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12 Sicherungsschein
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz haben wir sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reise-
preis, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen, die für die vertraglich verein-
barte Rückreise anfallen, erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmit-
telbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft, die HanseMerkur Reiseversiche-
rung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg. Ansprüche gegen diese Versicherungsgesellschaft sind von Ihnen
unverzüglich bei der im Sicherungsschein angegebenen Stelle, der TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH,
Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, anzumelden, die mit der Schadensregulierung und der Verwaltung der Insol-
venzversicherung beauftragt ist.
13 Pass- und Visumerfordernisse,
Gesundheitsbestimmungen, Reiseversicherungen
13.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Golfreise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei
gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder evtl. Mitreisenden (z. B. doppelte Staatsbürger-
schaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten sowie auch bei sonstigen Besonderheiten Angehö-
riger dieses Staates gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung und mit den Reiseunterlagen
erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Golfreise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese
Informationen.
13.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, oder etwaig erforderlicher Ein-/Durchreisegenehmigungen, insbesondere erforderlicher US-Reisegenehmi-
gungen im ESTA-Verfahren, selbst wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die für die Nich-
terteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht
worden sind. Zur Erlangung von Visa, etc., müssen Sie bei den zuständigen Stellen mit einem ungefähren Zeitraum von
etwa 8 Wochen rechnen.
13.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Golfreise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-
sen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns
bedingt sind.
13.4 Entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behör-
den, ob für die gebuchte Golfreise Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass eine ausreichende Gültigkeit besitzen sowie
erforderlichenfalls, ob Ihr Reisepass maschinenlesbar ist und etwaig erforderliche biometrische Daten in Chipform ent-
hält.
13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte
genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
13.6 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen selbst rechtzeitig informie-
ren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allge-
meine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizi-
nern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrück-
lich hingewiesen. Es liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung zu beurteilen, ob Sie gesundheitlich den Anforderungen
des Golfsports gewachsen sind.
13.7 Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung
abgeschlossen werden. Wir empfehlen zudem eine Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.
14 Datenschutz, Werbung, Allgemeines
14.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verar-
beitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
14.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit
nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch
machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht
wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.
14.3 Sollte eine Bestimmung des Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Streitschlichtungs- und ODR-Hinweis
15.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Reisekunden richten sich nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Sie können uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch uns ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sonen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist unser Geschäftssitz maßgebend.
15.3 Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
15.4 Soweit der Vertragsschluss auf elektronischem Wege erfolgt, verweisen wir auf die Plattform der EU-Kommission
zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/ consumers/odr
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter: ft golf GmbH, Eitzer Straße 31,
27257 Affinghausen, Geschäftsführer: Brian Thomas Lloyd (PGA Golf Professional), Fritz Greimann, Han
sregister:
Walsrode HRB 206511 (Stand: Juni 2023)
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